Berg & Moll International Lawyers beraten und vertreten ihre internationalen, deutschen und französischen Mandanten im internationalen Kunstrecht.

Kunstmarkt

Unsere Mandanten im Bereich des Kunstrechts sind vorwiegend Künstler, Autoren, Spezialisten des traditionellen Kunsthandwerks, Designer, private und öffentliche Kulturinstitutionen, Museen, Auktionshäuser, Galerien, Theater, private und öffentliche Vereine und Organisationen, aber auch Einzelpersonen wie Sammler, Experten und Agenten.

Wir beraten unsere Mandanten in verschiedenen Bereichen des Kunstrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Schöpfung, Vermarktung und Lizenzierung von Kunstwerken sowie dem Handel von Kunstwerken auf dem Kunstmarkt.

Berg & Moll International Lawyers beraten ihre Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Angelegenheiten:

  • Vereinbarungen mit Institutionen und Galerien
  • Auktionen
  • Ausstellungen, Miet- und Leihverträge
  • Darlehen, Bürgschaften
  • Transport von Kunstwerken
  • Prüfung von Kunstwerken auf Echtheit, Herkunft und Wert, Provenienzrecherche, Strafrecht
  • Projektanalyse nach den Kriterien der Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung
  • Testamente, Nachlässe
  • Steuerrecht in Bezug auf die Besonderheiten des Kunstmarktes
  • Stiftungsrecht
  • Versicherungsfragen
  • Vollstreckungsverfahren
  • Zollrecht

Kulturgüterschutz

Der Schutz von Kulturgütern umfasst alle Regeln und Vorschriften, um Schäden, Zerstörung, Diebstahl, Veruntreuung und sonstige Verluste bzw. den rechtswidrigen Umgang mit dem kulturellen Erbe zu vermeiden. „Denkmalschutz“ (historisches Denkmal, Architekturdenkmäler) kann für unbewegliches Kulturgut (Bauten, Häuser, Ruinen, Festungen, Gärten usw.) beantragt und vergeben werden. Der Kulturgüterschutz beinhaltet auch die spezifischen Regeln und Vorschriften zur rechtlichen Verfolgung von Raubgrabungen an archäologischen Stätten, Kulturstätten und Naturdenkmälern.

Berg & Moll International Lawyers beraten ihre Mandanten in spezifischen Fragen des Kulturgüterschutzes:

  • Archive
  • Bauliches Erbe
  • Änderung denkmalgeschützer Bauwerke
  • Import und Export von Kunstgegenständen und anderen beweglichen Gütern (archäologische Funde usw.)
  • Rückgabe von Kunstwerken bei Diebstahl
  • Rückgabe von Kunstwerken aus Kriegszeiten (einschließlich des Zweiten Weltkrieges, der NS-Raub- und Trophäenkunst) und Unrechtssachverhalten (Kolonialkunst, menschliche Überreste, Minderheitenschutz)

Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte

Dieser Bereich des Kunstrechts konzentriert sich auf das Kunstwerk und den Künstler und damit auf das Urheberrecht, die daraus resultierenden Verwertungs- und Nutzungsrechte sowie daran anknüpfende Pflichten.

Soweit Kunstwerke wie Porträts oder Fotografien auf Abbildungen und damit auf Rechte Dritter verweisen können, sind Persönlichkeitsrechte, aber auch Veröffentlichungsrechte relevant.

Berg & Moll International Lawyers beraten ihre Mandanten in den folgenden Bereichen:

  • Kriterien für den Schutz und die Anmeldung
  • Verwertungsrechte
  • Co-Kreationen und Co-Produktionen
  • Entwurfarbeiten
  • Digitale Kreationen
  • Verwertungsgesellschaften
  • Veröffentlichungen und digitale Kommunikation
  • Rechtsqualität eines Kunstwerks (Kreativität, Originalität)
  • Bearbeitungsrechte
  • Weiterverkaufsrechte
  • Vervielfältigungsrechte, Lizenzen, sonstige Nutzungsrechte
  • Bildrechte
  • Urheberrechte im Zusammenhang mit Bauwerken