Berg & Moll International Lawyers betreuen Ihre Immobilieninvestitionen in Deutschland von der Projektidee, über die Planungsphase, in der Realisierungsphase, in der Nutzungsphase sowie bis zum Exit. Wir beraten Sie in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen, erstellen mit Ihnen die gesellschaftsrechtliche Projektstruktur und beraten bei Vereinbarungen mit Behörden und sämtlichen Baubeteiligten.

Öffentliches Baurecht & Privates Baurecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Berg & Moll ist die

  • Beratung bei städtebaulichen Verträgen
  • Beratung bei der Erlangung der Baugenehmigung
  • Gestaltung und Durchführung von Architektenverträgen und Ingenieurverträgen, Projektsteuerungsverträgen, Bauverträgen nach VOB und BGB, Nachbarrechtsverträgen

Baubegleitende Rechtsberatung

Berg & Moll International Lawyers vertreten in der baubegleitenden Rechtsberatung umfassend die Interessen des Bauherrn bzw. des Immobilieninvestors für ihre Projekte in Deutschland, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Geltendmachung von Mängelansprüchen
  • Vereinbarung und Durchsetzung von Vertragsstrafen und Sicherheiten (Bankbürgschaft usw.)
  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Werklohnforderungen
  • Honorarstreitigkeiten mit Architekten und Ingenieuren
  • Nachtragsmanagement
  • Abnahme
  • Bauverzug, Bauzeitverlängerung und Terminstreitigkeiten
  • Kündigung von Bauverträgen
  • Austausch von Baubeteiligten
  • Insolvenzfall
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Projekte im Wohnungseigentum

Ein besonderer Teil der Tätigkeit von Berg & Moll besteht in Projekten, die die Erstellung von Wohnungseigentum oder Teileigentum durch Bauträger in Deutschland beinhalten. Hier sind insbesondere die Planungs- und Errichtungsphase der zu erstellenden Gebäude von Beginn des Projektes an auf die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts sowie des Bauträgerrechts abzustimmen. Dies wirkt sich auch auf die Vertragsverhältnisse mit sämtlichen Baubeteiligten aus.

Berg & Moll International Lawyers beraten umfassend im

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Sachenrecht
  • Bauträgerrecht (Makler- und Bauträgerverordnung)

Wir beraten:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Einzelne Eigentümer
  • Verwalter
  • Baugruppen und Bauherrengemeinschaften
  • Immobilienfonds

Immobilienrecht

Im Rahmen von Immobilieninvestitionen beraten und vertreten Berg & Moll International Lawyers internationale und nationale Investoren bei Kauf- und Verkauf von Wohnungs- und Gewerbeobjekten.

Beratungsfelder:

  • Rechtliche due Diligence
  • Gestaltung von Immobilienkaufverträgen
  • Gestaltung von Gewerbemietverträgen
  • Gestaltung von Wohnungsmietverträgen
  • Kündigungen
  • Mieterhöhungen, Mietindexierung
  • Modernisierungen
  • Struktureller Aufbau von Immobilienfonds
  • Vereinbarungen mit Hausverwaltungen (insbesondere zum Reporting)
  • Maklerverträge

Berg & Moll International Lawyers vertreten ihre Mandanten vor ordentlichen Gerichten bzw. Schiedsgerichten.