Wir freuen uns, unseren neuen Partner Dr. jur. Daniel Fingerle in unserem Team begrüßen zu dürfen. Daniel bringt in unsere Kanzlei insbesondere seine Expertise auf dem Gebiet des deutschen und internationalen Familien- und Erbrechts ein. Er berät Privatpersonen und Familienunternehmen bei Nachfolgeregelungen, M&A-Transaktionen, Joint Ventures, Immobilienverkäufen/-käufen und Gesellschafterstreitigkeiten.