#Erste #Verurteilung in #Frankreich wegen mangelnder Umsetzung der Pflichten eines Unternehmens nach dem französischen #Sorgfaltspflichtengesetz (#Loi #vigilance von 2017)

Das #Tribunal #Judiciaire von #Paris hat am 5. Dezember 2023 eine sehr interessante Entscheidung getroffen, in der La Poste SA (die frz. Post) verurteilt wird, da sie ihre Sorgfaltspflichten nach dem frz. #Sorgfaltspflichtengesetz nicht ausreichend berücksichtigt habe. Insbesondere wird bemängelt, dass die von La Poste in ihrem Sorgfaltspflichtenplan vorgenommene Risikoanalyse und die daraus folgenden Maßnahmen zu allgemein dargestellt seien. Allerdings hat das Gericht es abgelehnt, konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Behebung von Rechtsverletzungen festzulegen, da ihm das Gesetz diese Möglichkeit nicht einräume. Diese noch nicht rechtskräftige Entscheidung ist die erste in Frankreich, in der ein Unternehmen auf der Grundlage dieses Gesetzes verurteilt wird. Bisher sind lediglich Entscheidungen zur Zulässigkeit derartiger Klagen oder zu formellen Aspekten ergangen. Die Entscheidung ist insofern sehr beachtenswert und bietet einen ersten Anhaltspunkt zu den auslegungsbedürftigen Vorschriften des frz. Handelsgesetzbuches im Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen an einen #Sorgfaltspflichtenplan. Nach Umsetzung der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie werden allerdings auch die frz. Vorschriften entsprechend angepasst werden müssen.
#loi #vigilance #entreprises #risques #cartographie